Ein Pflegegutachten ist eine fachliche Bewertung, die den Pflegebedarf und die Qualität der Pflegeleistungen analysiert. Es dient häufig als Grundlage für Entscheidungen über Pflegegrade oder Streitfälle. Pflegegutachten werden von qualifizierten Sachverständigen mit fundierter pflegerischer und rechtlicher Expertise erstellt. Ein Pflegegutachten ist sinnvoll, wenn Sie den Pflegegrad überprüfen lassen möchten, ein Widerspruchsverfahren anstreben oder Streitfälle zu Pflege- oder Behandlungsfehlern klären müssen. Der Widerspruch wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Wir unterstützen Sie durch die Erstellung eines Widerspruchsgutachtens und begleiten Sie im gesamten Verfahren. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab, liegt jedoch meist zwischen 6 Wochen und mehreren Monaten. Die Prüfung auf Erfolgsaussichten kostet bis zu 500,00 € netto, ein vollständiges Gutachten bei Erfolgsaussichten bis zu 1.000,00 € netto (je nach Aufwand). Wir erstellen Gutachten für Sozial-, Zivil- und Strafverfahren, bieten Schulungen zu Pflegefehlern (mehr erfahren) und unterstützen bei der Überprüfung bestehender Pflegegutachten. Ja, wir bieten Schulungen an, die dabei helfen, Pflegefehler zu erkennen und zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand und orientieren sich an der Vergütung nach JVEG Gruppe M2 oder einer gesonderten Vereinbarung. Ein Gerichtsgutachten wird im Auftrag eines Gerichts erstellt, um Sachverhalte in pflegerischen oder medizinischen Streitfällen zu klären. Wir decken sämtliche pflegerischen Fachbereiche ab, darunter ambulante und stationäre Pflege, außerklinische Intensivpflege und Behandlungsfehler. Die Vergütung erfolgt gemäß JVEG Gruppe M2 oder nach individueller Vereinbarung. Allgemeine Fragen zu Pflegegutachten
Widerspruchsverfahren
Leistungen für Privatkunden und Institutionen
Leistungen für Gerichte und Rechtsanwälte